Zweck der Stiftung ist die Verfolgung mildtätiger Ziele im Sinne des §53 der Abgabenordnung 1977 durch selbstlose Unterstützung von Personen auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet zum Wohle der Allgemeinheit vornehmlich im Amtsgerichtsbezirk Jever über den rechtlichen Bereich der Betreuung hinaus, insbesondere durch
- die Unterstützung von Personen, die wegen ihrer geistigen, körperlichen oder seelischen Gebrechen dauernd auf fremde Hilfe anderer angewiesen sind
- die Unterstützung anderer benachteiligter Personen und deren Angehörigen, die wegen eines Unglücksfalles vorübergehender schneller Hilfe bedürfen.
Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel dies zulassen, kann die Stiftung auch in den an den Amtsgerichtsbezirk Jever angrenzenden Amtsgerichtsbezirken fördernd tätig werden.
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand mit 3 Mitgliedern und der Beirat mit 6 Mitgliedern.
Zur Stiftung gehören 230 Stifter, von denen 85 Betreuungen haben.
An Fördermitteln wurden bislang ausgegeben: